Donnerstag, 23. Mai 2013, 11:30 - 13:00 iCal

Die Rettung der Reinen Rechtslehre: Das kantische regulative Prinzip

Vortrag von Prof. Stanley L Paulson (St. Louis/Kiel)

 

 

Hörsaal Rechtswissenschaften
Schenkenstraße 8-10, 1010 Wien

Vortrag


Abstract. Laut Kelsen habe sich die Reine Rechtslehre sowohl von der klassischen Naturrechtslehre als auch vom herkömmlichen, auf Fakten beruhenden Rechtspositivismus zu unterscheiden. Er beruft sich auf ein kantisches transzendentales Argument, das unabhängig von der Moral sowie der Empirie zu verstehen ist. Kein transzendentales Argument kantischer Prägung kann jedoch in Anwendung auf diese oder jene Einzelwissenschaft – hier die Rechtswissenschaft – haltbar sein. Das transzendentale Argument setzt voraus, dass kein alternatives Argument bestehe. Doch gibt es in den Einzelwissenschaften immer Ansätze, die als Alternativen zu einem transzendentalen Argument taugen.

Kein Geringerer als Adolf Julius Merkl, der wohl geistreichste Kollege Kelsens und intimste Kenner dessen Werkes, hat darauf hingewiesen, Kant sei der wahre Urheber der Reinen Rechtslehre. Um Merkl zu folgen, ohne mit Kelsens problematischem transzendentalen Argument in Konflikt zu geraten, muss man die fin-de-siècle Neukantianer ins Spiel bringen. Die Grundnorm kann damit als regulatives Prinzip begriffen werden, dessen Ideal die Einheit des Rechts ist. Diese Rekonstruktion folgt nicht dem Buchstaben der Schriften Kelsens. Sie stellt das dar, was er hätte schreiben müssen, wenn er – wie er behauptet – tatsächlich der Marburger Schule des Neukantianismus gefolgt wäre.


Veranstalter

Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht


Kontakt

Stefan Hammer
Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht
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