Dienstag, 13. Januar 2015, 18:00 - 19:30 iCal

Die Abschaffung des Obersten Arbitragegerichts

der Russischen Föderation im Jahre 2014 und ihre rechtsmethodischen sowie privatrechtlichen Implikationen

Juridicum, SEM 51
Schottenbastei 10-16, 1010 Wien

Vortrag


Die Umgestaltung des russischen Gerichtssystems nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion hat unter anderem dazu geführt, dass neben den ordentlichen Gerichten eine spezialisierte

staatliche Wirtschaftsgerichtsbarkeit mit dem irreführenden Namen „arbitrashnyje sudy“, d.h. „Arbitragegerichte“ entstanden ist. Als höchste Instanz hat das Oberste Arbitragegericht fungiert.

Durch seine Einstellungen und Arbeitsmethoden unterschied es sich markant von dem Obersten Gericht, das weiterhin an der Spitze der ordentlichen Gerichte stand.

Im Jahre 2014 ist das Oberste Arbitragegericht auf Initiative des Präsidenten der Russischen Föderation abgeschafft worden. Dies kann als Reaktion auf die Tätigkeit des reformfreudigen Gerichts gesehen werden, und zwar sowohl auf seine materiell-rechtlichen Ansätze, als auch auf seine Machtansprüche gegenüber dem Gesetzgeber. Diese Entwicklung wird nicht ohne Auswirkungen für diese beiden Bereiche bleiben. Der Vortrag befasst sich mit der Bedeutung des Obersten Arbitragegerichts für das Werden des modernen russischen Rechts und den möglichen Folgen seiner Abschaffung.


Veranstalter

Interdisziplinäre Gesellschaft für Komparatistik und Kollisionsrecht


Um Anmeldung wird gebeten


Kontakt

Sandra Muckenhuber
Sekretariat der IGKK
Institut für Europarecht, Abt. für Rechtsvergleichung
01 4277 35102
sandra.muckenhuber@univie.ac.at