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Aufsichtsbehörde der Universität Wien

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Aufgaben der Universität Wien:

Gemäß § 3 Universitätsgesetz 2002 erfüllt die Universität Wien im Rahmen ihres Wirkungsbereichs folgende Aufgaben:
1. Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst
2. Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste
3. wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe
4. Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
5. Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten
6. Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität
7. Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst
8. Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste
9. Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung
10. Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen
11. Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten